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BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00, 11 A 40.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00
Er hat vielmehr den endgültigen Ausgang der als Leitverfahren betriebenen Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 abgewartet.Auf der Grundlage der Urteile in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97 und 11 A 42.97 hätte der Kläger - wenn er nicht die Hauptsache für erledigt erklärt hätte - mit einem Erfolg seiner Klage nicht mehr rechnen können.
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00
Er hat vielmehr den endgültigen Ausgang der als Leitverfahren betriebenen Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 abgewartet.Auf der Grundlage der Urteile in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97 und 11 A 42.97 hätte der Kläger - wenn er nicht die Hauptsache für erledigt erklärt hätte - mit einem Erfolg seiner Klage nicht mehr rechnen können.
- BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00
Einer Zustimmung der Beigeladenen bedurfte es nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92, S. 32).
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00
Er hat vielmehr den endgültigen Ausgang der als Leitverfahren betriebenen Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 abgewartet. - BVerwG, 03.03.2000 - 11 A 45.97
Kostenentscheidung bei Ergänzung eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00
Denn anders als in den Verfahren BVerwG 11 A 45.97 und 11 A 3.00 (vgl. die dortigen Senatsbeschlüsse vom 3. und 28. März 2000) hat der Kläger diese Protokollerklärung nicht zum Anlass genommen, die Hauptsache für erledigt zu erklären. - BVerwG, 28.03.2000 - 11 A 3.00
Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00
Denn anders als in den Verfahren BVerwG 11 A 45.97 und 11 A 3.00 (vgl. die dortigen Senatsbeschlüsse vom 3. und 28. März 2000) hat der Kläger diese Protokollerklärung nicht zum Anlass genommen, die Hauptsache für erledigt zu erklären.